Kinderbetreuungsgesetz: Jetzt Beitragsgesuch einreichen

18. Juni 2024

Seit dem 1. Juni 2024 ist das kantonale Kinderbetreuungsgesetz in Kraft und kommt ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung.
Anspruchsberechtigte Eltern im Kanton Schwyz können ab sofort einkommensabhängige Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung beantragen.
Diese werden ab dem 1. August von der Wohnsitzgemeinde ausbezahlt und durch die Gemeinde sowie den Kanton je zur Hälfte finanziert.

Eltern mit Wohnsitz in Lachen, welche einer Erwerbstätigkeit oder einer Aus- und Weiterbildung nachgehen und ihr Kind im Alter von drei Monaten bis Ende Primarschulalter in einem Kinderbetreuungsangebot wie Kindertagesstätte, schulische Tagesstruktur, Tagesfamilie oder Mittagstisch betreuen lassen, haben bis zu einem anspruchsberechtigten Einkommen von CHF 153'215 die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten.

Link zur Gemeinde Homepage