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Zugehörige Objekte
Für Neuzuzüger oder bei Übertritt aus einer Privatschule:
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und füllen Sie für Ihr Kind das Anmeldeformular aus:
Kontakt:
Gemeindeschule Lachen
Schulverwaltung
Seestrasse 36
8853 Lachen
sekretariat@schule-lachen.ch
055 451 08 30
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Anmeldung Schülerinnen und Schüler_2024 0830 (PDF, 293.27 kB) | Download | 0 | Anmeldung Schülerinnen und Schüler_2024 0830 |
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Formular_Absenzgesuch_ausserordentlich_talentierte_SuS_SR_2019_0321.pdf (PDF, 169.76 kB) | Download | 0 | Formular_Absenzgesuch_ausserordentlich_talentierte_SuS_SR_2019_0321.pdf |
Kinder, die ausserschulisch in einer zeitlich aufwendigen Ausbildung stehen, sollen sowohl ihre schulischen wie auch ihre ausserschulischen Ziele erreichen können. Ab dem neuen Schuljahr haben Erziehungsberechtigte von sportlich, musisch, künstlerisch oder anderweitig begabten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein Dispensationsgesuch zur ausserschulischen Förderung ihrer Kinder zu stellen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewilligung sind unter anderem:
- Von den Schülerinnen und Schülern wird Selbstständigkeit in Bezug auf ihre Arbeitsorganisation, Ausdauer, Belastbarkeit und eine gute Auffassungsgabe verlangt.
- Von den Erziehungsberechtigen fordern wir Unterstützung in den organisatorischen Belangen und in der Bewältigung des nachzuholenden Schulstoffes.
Mit der Einführung dieses Reglements passt sich die Gemeindeschule Lachen den vermehrt gestellten Gesuchen für die Förderung von talentierten und leistungsstarken Kindern an, welche vor allem im sportlichen Bereich auf Trainingsmöglichkeiten angewiesen sind. Das Reglement und Formular mit welchem das Dispensationsbegehren eingereicht wird können auf dem Sekretariat eingefordert oder auf der Homepage heruntergeladen werden.
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Reglement_Absenzenr_ausserordentlich_talentierte_SuS_SR_2019_0321.pdf (PDF, 126.06 kB) | Download | 0 | Reglement_Absenzenr_ausserordentlich_talentierte_SuS_SR_2019_0321.pdf |
An vier Halbtagen pro Jahr können Sie Ihr Kind selbst durch den Bezug von Jokertage dispensieren. Bitte beachten Sie auch dazu die entsprechenden Vorgaben.
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Formular Dispensationsgesuch Schülerinnen und Schüler_2024 08 (PDF, 191.84 kB) | Download | 0 | Formular Dispensationsgesuch Schülerinnen und Schüler_2024 08 |
Die Feriendaten sind für alle Kindergartenschüler und Schulkinder verbindlich. Eltern wollen bitte die Ferienplanung anpassen, damit der geordnete Schulbetrieb gewährleistet bleibt.
Zusätzlich zu den ordentlichen Schulferien stehen jedem Kind pro Jahr vier halbe Jokertage zur freien Verfügung. Bei den Jokerhalbtagen handelt es sich um eine Selbstdispensation durch die Erziehungsberechtigten. Pro Schuljahr haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kindergarten- oder Primarschulkind während vier Schulhalbtagen aus dem Unterricht zu nehmen. Schülerinnen und Schüler, welche im 2. Semester in die Gemeindeschule Lachen eintreten, haben ein Anrecht auf zwei Jokerhalbtage. Es gilt das Dispensationsreglement vom 21.03.2019; Punkt 2.2 „Jokerhalbtage für Kindergarten und Primarschule“.
Einschränkung:
Für den letzten Schultag vor den Sommerferien und den ersten Schultag nach den Sommerferien (zu Beginn eines neuen Schuljahres) kann kein Jokerhalbtag bewilligt werden. Ebenso kann während Schullagern, Projekttagen, Projektwochen oder sportlichen Anlässen kein Jokerhalbtag eingelöst werden.
Die Schulleitung ist bestrebt, mit dieser restriktiven Haltung ein für alle Schulkinder gerechtes System zu handhaben und bittet die Eltern, diese Weisungen in ihren Ferienplanungen zu berücksichtigen
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Dispensationensreglement_SuS_SR_2019_0321.pdf (PDF, 121.17 kB) | Download | 0 | Dispensationensreglement_SuS_SR_2019_0321.pdf |
Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr zurückgelegt hat, besucht im nächsten Schuljahr
den obligatorischen Kindergarten.
Für Kinder die zwischen dem 1. April und 31. Juli der entprechenden Jahre geboren sind, besteht die Möglichkeit des vorzeitigen bzw. zurückgestellten Eintritts. Siehe Link.
Mehr dazu: Kindergarten
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Einschulungstermine_2021-29.pdf (PDF, 21.75 kB) | Download | 0 | Einschulungstermine_2021-29.pdf |
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Elternforum Leitfaden_2024 0917 (PDF, 167.91 kB) | Download | 0 | Elternforum Leitfaden_2024 0917 |
Schulhaus Seefeld
Fundgegenstände wie Kleider, Znüniböxli, Schirme und dergleichen werden beim Eingang Nord unterhalb der Sitzgelegenheiten im EG in Boxen zwischengelagert. Bitte schauen Sie dort nach, wenn Ihr Kind etwas vermisst. Rückfragen dazu nimmt der Hausdienst entgegen. Für Uhren, Schlüssel, Schmuck, Brillen usw. melden Sie sich im Sekretariat.
In den Kindergärten werden die Fundgegenstände bei den jeweiligen Lehrerinnen gelagert.
Turnhalle/Hallenbad Seefeld
Oft wird nach dem Turn- oder Schwimmunterricht etwas liegengelassen. In den Garderoben der Turn- und Schwimmhalle Seefeld gefundene Wertgegenstände wie z.B. Uhren, etc. werden verschlossen aufbewahrt. Kleider und Schuhe werden an der Garderobe im Erdgeschoss der Seefeld Turnhalle gesammelt.
Die Gegenstände können an den jeweiligen Orten abgeholt werden. Bezüglich liegen gelassenen Gegenständen in der Garderobe der Turn- und Schwimmhalle wenden Sie sich bitte zu den offiziellen Schulzeiten direkt an den Hauswart Thomas Stöcklin 055 451 08 48.
Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien gewinnen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung.
Der geschickte Umgang mit den elektronischen Errungenschaften wird dabei als wichtige neue Sachkompetenz in den Vordergrund gerückt. Im „Kerngeschäft Unterricht“ kann der Computer als neues, ergänzendes Hilfsmittel sinnvoll genutzt werden, primär für selbst gesteuertes Lernen, sekundär als Informationsquelle und Kommunikationsmittel.
Der zielgerichtete Computereinsatz soll die Schülerinnen und Schüler zur kritischen und verantwortungsvollen Anwenderhaltung erziehen. Beim täglichen Lernen steht jedoch weiterhin das konkrete Handeln und Tun im Vordergrund. Die virtuelle Welt auf dem Bildschirm ist deshalb im Unterricht nur als sinnvolle Ergänzung einzusetzen.
Bei den Jokerhalbtagen handelt es sich um eine Selbstdispensation durch die Erziehungsberechtigten. Pro Schuljahr haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kindergarten- oder Primarschulkind während vier Schulhalbtagen aus dem Unterricht zu nehmen. Schülerinnen und Schüler, welche im 2. Semester in die Gemeindeschule Lachen eintreten, haben ein Anrecht auf zwei Jokerhalbtage.
Es gilt das Dispensationsreglement vom 21.03.2019; Punkt 2.2 „Jokerhalbtage für Kindergarten und Primarschule“.
Einschränkung: Für den letzten Schultag vor den Sommerferien und den ersten Schultag nach den Sommerferien (zu Beginn eines neuen Schuljahres) kann kein Jokerhalbtag bewilligt werden. Ebenso kann während Schullagern, Projekttagen, Projektwochen oder sportlichen Anlässen kein Jokerhalbtag eingelöst werden. Bitte die Klassenlehrperson mindestens 2 Tage im Voraus informieren!
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Reglement_Dispensationen_SuS_SR_2019_0321.pdf (PDF, 319.75 kB) | Download | 0 | Reglement_Dispensationen_SuS_SR_2019_0321.pdf |
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Flyer_Adressen_und_Anlaufstellen_fuer_Jugendliche_im_Kanton_Schwyz.pdf (PDF, 1.75 MB) | Download | 0 | Flyer_Adressen_und_Anlaufstellen_fuer_Jugendliche_im_Kanton_Schwyz.pdf |
Der Stundenplan sämtlicher Kindergärten der Gemeindeschule Lachen is analog.
Im ersten Kindergartenjahr sind die "kleinen" Kindergartenkinder am Montag, Mittwoch und Freitag morgens und am Dienstag und Donnerstag nachmittags anwesend.
Im zweiten Jahr sind die "grossen" Kindergartenkinder am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag morgens und nachmittags anwesend. Am Mittwoch ist der Nachmittag frei.
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Stundenplan Kindergarten Lachen (PDF, 39.02 kB) | Download | 0 | Stundenplan Kindergarten Lachen |
Flyer für Fachpersonen sowie Direktbetroffene und Angehörige
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2009_1020_1140_Kindesschutz.pdf (PDF, 793.05 kB) | Download | 0 | 2009_1020_1140_Kindesschutz.pdf |
- sofortige Information der Lehrperson
- die Lehrperson informiert die Eltern der ganzen Klasse (ohne Namensnennung)
- wichtig ist die tägliche Kontrolle der Haare auf Läuse und Nissen und bei Befall die Behandlung mit einem geeigneten Lausshampoo. In Apotheken und Drogerien werden Sie kompetent beraten
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.kopflaus.ch
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Lausen_zehn_Nasenlangen_voraus.pdf (PDF, 144.71 kB) | Download | 0 | Lausen_zehn_Nasenlangen_voraus.pdf |
Für Schülerinnen und Schüler, die aktuell an der Primarschule gemeldet sind, ist dies kostenlos. Für ehemalige Schüler /-innen der Gemeindeschule Lachen berechnen wir eine Umkostengebühr von 30.00 CHF.
(SR Beschluss vom 27.03.2018)
Um den Besuchstag für alle angenehm zu gestalten, machen wir die Besucherinnen und Besucher auf einige Punkte aufmerksam:
- Der Unterricht findet nach Stundenplan statt.
- Ihr Kind zeigt Ihnen gerne, wie es im Alltag selbständig lernen und arbeiten kann. Unterstützen Sie Ihr Kind bitte nur nach Rücksprache mit der Lehrperson.
- Wir bitten Sie, Ihren Besuch nach dem Lektionsbeginn zu richten (08:15 / 09:00 / 10:05 / 10:50 / 13:40 / 14:25 / 15:25 Uhr).
- Die Lehrpersonen und die Lernenden sind Ihnen dankbar, wenn Sie Gespräche und Diskussionen vor oder nach dem Unterrichtsbesuch führen.
- Aus Gründen des Datenschutzes bitten wir Sie, nur persönliches Material Ihres eigenen Kindes anzuschauen (Ordner, Hefte,…).
- Wir bitten Sie keine Foto- und Videoaufnahmen zu machen.
Natürlich sind Besuche von Eltern und Erziehungsberechtigten auch ausserhalb dieser offiziellen Besuchstage jederzeit möglich und willkommen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, sich mit der Lehrperson des Kindes abzusprechen.
Die Gemeindeschule Lachen bietet mit der Schulergänzenden Betreuung ein Angebot, das dem Wohle der Kinder dient und positive Auswirkungen auf den eigentlichen Schulbetrieb hat. Es besteht aus Mittagstisch und Schülerhort . Ziel ist eine ganzheitliche und professionelle Betreuung der Kinder zwischen und nach der Unterrichtszeit.
Für die erbrachten Leistungen wird ein angemessener Beitrag der Eltern / Erziehungsberechtigten erhoben.
Für eine Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus.
Das Schulprogramm für die Zeitperiode SJ 2019/20-2023/24 definiert die Entwicklungsschwerpunkte der Gemeindeschule Lachen.
In der Beilage finden Sie einen Überblick über die einzelnen Zielsetzungen.
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Schulprogramm_2019-24.pdf (PDF, 136.99 kB) | Download | 0 | Schulprogramm_2019-24.pdf |
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Jahresprogramm_2023-24.pdf (PDF, 69.36 kB) | Download | 0 | Jahresprogramm_2023-24.pdf |
Die tabellarische Übersicht zeigt ihnen den zeitlichen Verlauf der Erarbeitung und Realisisierung der entsprechenden Entwicklungsschwerpunkte unserer Schule auf.
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Übersicht_Schulprogramm_2019-2024.pdf (PDF, 40.88 kB) | Download | 0 | Übersicht_Schulprogramm_2019-2024.pdf |
Die Abteilung Schulpsychologie (ASP) ist ein kantonaler Dienst für Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und Behörden bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Zum Angebot: Abteilung Schulpsychologie
Gemäss § 43 der Verordnung über die Volksschule stehen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Der Weg zur Schule hat für viele Kinder eine besondere Bedeutung. Am Schulweg erzählen sich die Kinder, was sie am Vortag oder in der Schule erlebt haben. Hier werden wichtige soziale Erfahrungen gemacht. Der Schulweg zu Fuss ist ein guter Ausgleich für langes Sitzen.
Schulrat und Lehrpersonen empfehlen den Eltern, ihre Kinder den Schulweg zu Fuss zurücklegen zu lassen.
Der beiliegenden Broschüre können sie wertvolle Hinweise entnehmen.
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Broschure_Ihr_Kind_alleine_unterwegs.pdf (PDF, 502.89 kB) | Download | 0 | Broschure_Ihr_Kind_alleine_unterwegs.pdf |
Die Integrative Förderung (IF) geht vom Grundsatz aus, dass möglichst alle Kinder gemeinsam lernen können. Damit sind auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen gemeint.
An unserer Schule wird IF seit 2009 umgesetzt. Grundsätzlich besuchen alle Kinder die Regelklasse in der Schule. Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten werden zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Fächer in einer kleinen Fördergruppe unterrichtet oder innerhalb der Klasse durch eine zusätzliche Fachperson IF (Heilpädagogin/Heilpädagoge) individuell unterstützt. Die Zuteilung zur Integrativen Förderung erfolgt aufgrund einer Beurteilung durch Fachpersonen (Fachteam) oder einer Abklärung durch die Abteilung Schulpsychologie (ASP) in Pfäffikon.
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen werden in unserem LernAtelier durch unterrichtliche Massnahmen während der Unterrichtszeit zusätzlich gefördert.
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Sonderpadagogisches_Konzept_Lachen_2018_0611.pdf (PDF, 1.18 MB) | Download | 0 | Sonderpadagogisches_Konzept_Lachen_2018_0611.pdf |
Gemäss SRSZ 611.210 §47 tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung für den regelmässigen Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihres Kindes. Vom Schulrat verwarnt oder mit Ordnungsbusse von CHF 200.- bis 5'000.- bestraft wird, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kind ohne Bewilligung vom Unterricht fernhält (SRSZ 611.210 §47).
Basierend auf diesen rechtlichen Grundlagen und dem Dispensationsreglement hat der Schulrat das beiliegende Bussenreglement verfasst.
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GSLA_Bussenreglement_2023_08.pdf (PDF, 61.18 kB) | Download | 0 | GSLA_Bussenreglement_2023_08.pdf |
Der Unterricht dauert für die Schülerinnen und Schüler vom 2. Kindergarten bis zur 6. Klasse täglich von 08.10–11.35 Uhr (Blockzeiten).
Am Nachmittag finden jeweils zwei oder drei Lektionen statt, es gibt also keine Blockzeiten. Die Lektionen starten entweder um 13.40 Uhr oder um 14.25 Uhr und dauern bis 15.10 Uhr oder 16.10 Uhr.
https://www.sz.ch/sicherheit-polizei/kantonspolizei/praevention/verkehrspraevention/radtest.html/72-416-411-408-2747-2705-2701
Falls Sie planen, von Lachen wegzuziehen, informieren Sie bitte frühzeitig die Lehrperson. Den genauen Zügeltermin und die neue Adresse melden Sie bitte auf dem Sekretariat, damit eine Schülerüberweisung an den neuen Schulort vorgenommen werden kann.
Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel nach Lachen planen, wird normalerweise ihre alte Schulgemeinde eine Schülerüberweisung vornehmen. Anschliessend werden Sie von der Gemeindeschule Lachen über die Klassenzuteilung schriftlich informiert. Falls Sie kurz vor dem Zuzugsdatum noch keine Mitteilung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat.